20.09.2006 - EuGH erlaubt im Grundsatz vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt und muss für Verbraucher nachprüfbar sein. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Der Discounter Lidl hatte gegen die belgische Discounterkette Colruyt geklagt, die Werbung mit Preisvergleichen verband.
Colruyt hatte damit geworben, dass eine Familie jährlich eine bestimmte Summe einsparen könne, wenn sie bei Colruyt und nicht in einem anderen Supermarkt oder Discounter wie Aldi oder Lidl einkaufe.
Nach dem Urteil des EuGH ist eine Werbung aber nur dann irreführend und damit verboten, wenn das Preisniveau verschiedener Supermärkte in einer Weise verglichen wird, die den Verbraucher annehmen lässt, dass die Preisunterschiede für das gesamte Warenangebot gelten. Kunden müssten erkennen können, aus welchen Produkten sich die Auswahl zusammensetze und welche Ersparnis möglich sei.
Quelle: horizont.net, 19.09.2006